Urteil Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch


Schlagworte

Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch

Leitsatz

Bei der Anmietung von außerhalb der Vermieterwohnung gelegenem Wohnraum kann allein daraus, daß der angemietete Wohnraum möbliert zur Verfügung gestellt wird, daß er Teil eines - privaten oder öffentlichen - Studentenwohnheimes und daß der Mieter Student ist, nicht gefolgert werden, die Vermietung sei zu nur vorübergehendem Gebrauch im Sinne des § 564 b Abs. 7 BGB erfolgt.

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