Urteil Vermietung von Wohnungen an Touristen kein Minderungsgrund
Schlagworte
Vermietung von Wohnungen an Touristen kein Minderungsgrund; keine Heilung der fristgerechten Kündigung durch spätere Zahlung
Leitsätze
1. Die regelmäßige Vermietung eines Teils der Wohnungen im Haus an Touristen begründet für sich allein keinen Mangel im Sinne des § 536 BGB, der den Mieter zur Minderung berechtigen würde.
2. Wird gleichwohl die Miete in erheblichem Umfang (hier: Gesamtrückstand von mehr als zwei Monatsmieten) einbehalten, ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt.
3. Eine hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung wird durch spätere Zahlung des Rückstands nicht unwirksam.
(Leitsätze der Redaktion)
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