Urteil Vermietung von Sicherungseigentum und Herausgabe von Nutzungen


Schlagworte

Vermietung von Sicherungseigentum und Herausgabe von Nutzungen

Leitsatz

Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.

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