Urteil Vermietung vom Reißbrett gibt künftigem Mieter kein Recht auf Baustellenbesichtigung
Schlagworte
Vermietung vom Reißbrett gibt künftigem Mieter kein Recht auf Baustellenbesichtigung; Mietvertrag; Werkvertrag; typengemischter Vertrag
Leitsätze
1. Dem Mieter noch herzustellender Räume steht gegen den Vermieter grundsätzlich kein Anspruch auf Zutritt zur Baustelle zwecks Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu.
2. Auch wenn der Vermieter die Räumlichkeiten erst herzustellen hat, handelt es sich allein um einen Mietvertrag und nicht etwa um einen Werkvertrag mit anschließendem Mietvertrag oder einen typengemischten Vertrag.
(Leitsatz 2 durch die Redaktion)
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