Urteil Vermieterwechsel/Garage
Schlagworte
Vermieterwechsel/Garage; Veräußerung, Begriff; Garage/Vermieterwechsel; Stellplatz/Vermieterwechsel; Mietvertrag/einheitlicher über Wohnung und Garage; Garage/Vermietung mit Wohnung; Stellplatz/Vermietung mit Wohnung; Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentume; Teilungsvertrag, keine Veräußerung
Leitsatz
Gelangt nach Umwandlung des Miethauses in eine Eigentumswohnungsanlage die vormals in einem einheitlichen Mietvertrag mitvermietete Garage des Mieters aufgrund der Teilungserklärung in das Eigentum eines Dritten, so ist der Mieter gleichwohl verpflichtet, den Garagenmietzins an den Vermieter seiner Mietwohnung zu entrichten (und nicht etwa an den Dritten; der Inhalt der Teilungserklärung ist insoweit unerheblich.).
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