Urteil Vermieterstellung nach Umwandlung
Schlagworte
Vermieterstellung nach Umwandlung; Fläche zur Mitbenutzung (Treppenhaus, Zuwege) nicht mitvermietet
Leitsätze
1. Flächen und Räume, die der Mieter nur mitbenutzen darf, sind nicht mitvermietet.
2. Nach Umwandlung und Veräußerung ist grundsätzlich nur der Eigentümer der Wohnung neuer Vermieter.
(Leitsätze der Redaktion)
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