Urteil Vermieterstellung nach Eigentumsübergang kraft Gesetzes
Schlagworte
Vermieterstellung nach Eigentumsübergang kraft Gesetzes; Veräußerungsgeschäft; Erwerb; Kauf bricht nicht Miete; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Eigentümerwechsel kraft Gesetzes; analoge Anwendung
Leitsätze
1. Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft, sondern kraft Gesetzes erwirbt.
2. Die Vorschrift des § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) ist bei einem Eigentumsübergang kraft Gesetzes analog anzuwenden. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
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