Urteil Vermieterseitige Rauchmelder-Installation trotz mieterseitig vorhandener Rauchmelder


Schlagworte

Vermieterseitige Rauchmelder-Installation trotz mieterseitig vorhandener Rauchmelder

Leitsatz

Ist das Anbringen von Rauchmeldern landesrechtlich vorgeschrieben, muss der Mieter dem Vermieter die Installation gestatten, selbst wenn der Mieter die von ihm genutzte Wohnung schon mit eigenen Rauchmeldern versehen hat.

(Leitsatz der Redaktion)

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