Urteil Vermieterpfandrecht gegenüber Wegnahmerecht


Schlagworte

Vermieterpfandrecht gegenüber Wegnahmerecht; Verjährung; Beendigung des Mietverhältnisses; Einrichtungen des Mieters, Wegnahmerecht; Wegnahmeduldungsanspruch, Verjährung; Vermieterpfandrecht, gegenüber Wegnahmerecht; Verjährung des Wegnahmerechts

Leitsatz

Macht der Vermieter gegenüber dem Verlangen des Mieters, die Wegnahme von Einrichtungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zu dulden, ein Vermieterpfandrecht geltend, so wird dadurch der Lauf der Verjährungsfrist für den Wegnahmeduldungsanspruch nicht gehemmt (§ 202 Abs. 2 BGB analog).

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