Urteil Vermieterpfandrecht an unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sachen
Schlagworte
Vermieterpfandrecht an unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sachen; Vorrang des Vermieterpfandrechts vor späterer Sicherungsübereignung
Leitsätze
1. Das Vermieterpfandrecht an vom Mieter unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sachen erstarkt mit Bezahlung des Restkaufpreises zum Pfandrecht an der Sache selbst. 2. Eine Sicherungsübereignung ist auch in diesem Falle nachrangig, wenn sie erst nach Mietvertragsbeginn erfolgte.
3. Ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb durch Sicherungsübereignung scheidet bei in Mietverträgen eingebrachten Sachen auch dann aus, wenn der Mieter das Nichtbestehen von Pfandrechten des Vermieters versichert. (Leitsätze der Redaktion)
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