Urteil Vermieterpfandrecht
Schlagworte
Vermieterpfandrecht; gutgläubiger Erwerb; Verzicht
Leitsätze
1. Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache veräußert, ist ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb auch dann möglich, wenn die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes an den Erwerber erfolgt.
2. Der lastenfreie Erwerb scheitert aber dann an der fehlenden Gutgläubigkeit des Erwerbers, wenn sich dieser bei dem Veräußerer nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt, obwohl ihm bekannt ist, daß die zu erwerbende Sache trotz Beendigung der Nutzung durch den Verkäufer an ihrem früheren, vom Verkäufer gemieteten Standort verblieben ist.
3. Die Zustimmung zum Verkauf der Sachen besagt nichts für den Verzicht auf das Vermieterpfandrecht. Ein stillschweigender Verzicht kann allenfalls dann angenommen werden, wenn der Vermieter mit der Entfernung der Sachen von dem gemieteten Grundstück einverstanden wäre, was der Erwerber zu beweisen hätte.
(Leitsätze der Redaktion)
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