Urteil Vermieterhaftung für durch Fahrlässigkeit seiner Handwerker ermöglichte Brandstiftung


Schlagworte

Vermieterhaftung für durch Fahrlässigkeit seiner Handwerker ermöglichte Brandstiftung; Verletzung mietvertraglicher Fürsorgepflicht durch Erfüllungsgehilfen; Erhöhung der Brandlast durch Lagerung von Baustoffen

Leitsätze

a) Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem auf Grund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen.

b) Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u. a. gegen Feuer versichert, kann nicht zugunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.

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