Urteil Vermieter muß nachträglichen Einbau eines Kaltwasserzählers durch Mieter dulden


Schlagworte

Vermieter muß nachträglichen Einbau eines Kaltwasserzählers durch Mieter dulden

Leitsätze

1. Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen.

2. Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen.

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