Urteil Vermieter muß nachträglichen Einbau eines Kaltwasserzählers durch Mieter dulden
Schlagworte
Vermieter muß nachträglichen Einbau eines Kaltwasserzählers durch Mieter dulden
Leitsätze
1. Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen.
2. Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen.
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