Urteil Vermietender Eigentümer als Unternehmer


Schlagworte

Vermietender Eigentümer als Unternehmer; Umsatzsteuer; Mietvertrag als Dauerrechnung

Leitsätze

1 . Der Vermieter kann auf die Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung verzichten ("zur Mehrwertsteuer optieren"), wenn die entgeltliche Gebrauchsüberlassung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt.

2. Grundsätzlich ist ein Mietvertrag, in dem Nettomiete und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind, als "Dauerrechnung" zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend.

3. Wird bei dem Auszug des Mieters durch einen Vertreter des Vermieters eine Abnahme der Mieträume durchgeführt, liegt darin nicht die schlüssige Auflösung des Mietverhältnisses, wenn der Vertreter irrtümlich von einer bereits erfolgten Aufhebung des Mietvertrages ausgeht.

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