Urteil Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau
Schlagworte
Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau; Positive Vertragsverletzung; Schlüssel, Verlust von Wohnungsschlüssel; Haustürschlüssel; Schloßeinbau, Kostenersatz
Leitsatz
Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.
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