Urteil Verlust der Schadensersatzansprüche des Vermieters bei vorbehaltloser Rücknahme
Schlagworte
Verlust der Schadensersatzansprüche des Vermieters bei vorbehaltloser Rücknahme; Abnahmeprotokoll; Mängelbeseitigung
Leitsatz
Ein schriftliches Wohnungsabnahmeprotokoll, in dem Mängelfreiheit der Wohnung oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat die Rechtsfolge, daß der Vermieter sich nicht später auf (weitere) Mängel berufen kann, die bei der Abnahme offenbar waren oder hätten wahrgenommen werden können. Das gilt auch bei Abnahme ohne Protokoll, bei der sich der Vermieter nicht Ansprüche wegen bestimmter (erkennbarer) Mängel vorbehält, und zwar selbst dann, wenn wegen dieser Mängel schon vorher korrespondiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
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