Urteil Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch den Vermieter
Schlagworte
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch den Vermieter
Leitsatz
Der Vermieter verletzt seine dem Mieter gegenüber obliegende Obhuts- bzw. Fürsorgepflicht, wenn er nach Beendigung von Bauarbeiten auf dem Mietgrundstück sich nicht selbst davon überzeugt, daß die Arbeiten auch tatsächlich beendet sind. Die bloße Mitteilung der Baufirma, die Arbeiten seien beendet, entbindet den Vermieter nicht, sich selbst davon zu überzeugen, daß die bisherige Baustelle auf dem Mietgrundstück wieder gefahrlos betreten werden kann.
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