Urteil Verletzung von Auflagen im Wohnberechtigungsschein
Schlagworte
Verletzung von Auflagen im Wohnberechtigungsschein; positive Vertragsverletzung; eigenmächtiger Mieter trägt Fehlbelegungsabgabe
Leitsatz
Der Mieter einer preisgebundenen Wohnung, der diese mit anderen als im Wohnberechtigungsschein angegebenen Personen bezogen hat, schuldet aus positiver Vertragsverletzung dem Vermieter Erstattung der vom Wohnungsamt festgesetzten Fehlbelegungsabgabe.
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