Urteil Verletzung von Auflagen im Wohnberechtigungsschein


Schlagworte

Verletzung von Auflagen im Wohnberechtigungsschein; positive Vertragsverletzung; eigenmächtiger Mieter trägt Fehlbelegungsabgabe

Leitsatz

Der Mieter einer preisgebundenen Wohnung, der diese mit anderen als im Wohnberechtigungsschein angegebenen Personen bezogen hat, schuldet aus positiver Vertragsverletzung dem Vermieter Erstattung der vom Wohnungsamt festgesetzten Fehlbelegungsabgabe.

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