Urteil Verletzung rechtlichen Gehörs bei Berufungsverwerfung
Schlagworte
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Berufungsverwerfung
Leitsatz
Die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens haben ein Recht darauf, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern. Das gilt auch im Fall einer Verwerfung eines unzulässigen Rechtsmittels (vorliegend einer Berufung wegen nicht erfolgter Berufungsbegründung).
(Leitsatz der Redaktion)
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