Urteil Verletzung rechtlichen Gehörs
Schlagworte
Verletzung rechtlichen Gehörs; Mietzahlungsklage; Räumungsklage
Leitsatz
In der Abweisung der Mietzahlungsklage mit der Begründung, daß der Anspruch verwirkt sei, weil der Vermieter die rückständigen Mieten nicht zusammen mit der Räumungsklage eingeklagt habe, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot.
(Leitsatz der Redaktion)
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