Urteil Verletzung rechtlichen Gehörs
Schlagworte
Verletzung rechtlichen Gehörs; Keine Wertangaben im Vermögensverzeichnis; Angaben zu Wohnungskosten und Mietereinkünften im Insolvenzverfahren; Restschuldbefreiung
Leitsätze
1. Der Schuldner ist im Insolvenzverfahren nicht verpflichtet, im Vermögensverzeichnis über die Angabe der Vermögensgegenstände hinaus auch deren Wert mitzuteilen.
2. Ob es sich bei etwaigen Falschangaben im Vermögensverzeichnis um einen unerheblichen Verstoß handele, der nicht die Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigte, beurteilt sich auch nach dem jeweiligen Einzelfall.
3. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit kann auch entfallen, wenn der Schuldner meint, gepfändete Einkünfte nicht angeben zu müssen, weil sie nicht mehr seinem Zugriff unterliegen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?