Urteil Verletzung der Verkehrssicherungspflicht


Schlagworte

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abgang von Eis und Schnee von einem Dach; Schneefanggitter

Leitsatz

Im Einzelfall kann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers darin gesehen werden, dass dieser bei besonders gefährlichen Wetterlagen ortsübliche Maßnahmen zur Verhinderung des Abgangs von Schneelawinen (Abschlagen von Schnee und Eis, Räumung des Daches) nicht trifft. Dies gilt auch dann, wenn Schneefanggitter bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben oder nicht ortsüblich sind.

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