Urteil Verletzung der Schriftform durch Unterzeichnung nur eines GbR-Gesellschafters ohne Zusatz der Vertretungsberechtigung


Schlagworte

Verletzung der Schriftform durch Unterzeichnung nur eines GbR-Gesellschafters ohne Zusatz der Vertretungsberechtigung

Leitsatz

Ist im Rubrum eines für längere Zeit als zwei Jahre abgeschlossenen Landpachtvertrags als Vertragspartei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Angabe zu den Vertretungsverhältnissen aufgeführt, und unterzeichnet für diese ein Gesellschafter ohne einen die alleinige Vertretung der Gesellschaft anzeigenden Zusatz wie etwa einen Firmenstempel, ist die in § 585a BGB vorgesehene Schriftform nicht gewahrt (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - XII ZR 35/11, NJW 2013, 1082 f.).

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