Urteil Verletzung der Informationspflicht durch die Behörde
Schlagworte
Verletzung der Informationspflicht durch die Behörde
Leitsatz
Mögliche behördliche Versäumnisse bei der Unterrichtung des Verfügungsberechtigten vom Vorliegen eines Restitutionsantrages hindern die Restitution nicht, sondern begründen gegebenenfalls eine für das Restitutionsverfahren unbeachtliche Schadensersatzpflicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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