Urteil Verlegung der Stromzähler in den Keller als verbotene Eigenmacht
Schlagworte
Verlegung der Stromzähler in den Keller als verbotene Eigenmacht
Leitsatz
Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters nicht befugt, den Stromzähler von der bei Mietvertragsabschluß plazierten Stelle in den Keller zu verlegen.
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