Urteil Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung
Schlagworte
Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige Zweckentfremdung
Leitsatz
Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt.
VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -
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