Urteil Verlängerungsoption als behebbarer Rechtsmangel beim Hauskauf
Schlagworte
Verlängerungsoption als behebbarer Rechtsmangel beim Hauskauf
Leitsatz
Ist entgegen der Angabe des Verkäufers eines Grundstücks von der einem Mieter eingeräumten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht worden, so bedeutet dies einen (behebbaren) Rechtsmangel des verkauften Grundstücks.
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