Urteil Verkehrswert als angemessener Kaufpreis


Schlagworte

Verkehrswert als angemessener Kaufpreis

Leitsätze

1. Mit dem angemessenen Kaufpreis im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist der Sache nach der Verkaufswert der veräußerten Sache gemeint.

2. Für den verfügungsbedingten Vermögensverlust i. S. des § 1 Abs. 6 VermG reicht die Mitursächlichkeit des Nationalsozialismus für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aus.

(Leitsätze der Redaktion)

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