Urteil Verkehrswert als angemessener Kaufpreis
Schlagworte
Verkehrswert als angemessener Kaufpreis
Leitsätze
1. Mit dem angemessenen Kaufpreis im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist der Sache nach der Verkaufswert der veräußerten Sache gemeint.
2. Für den verfügungsbedingten Vermögensverlust i. S. des § 1 Abs. 6 VermG reicht die Mitursächlichkeit des Nationalsozialismus für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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