Urteil Verkehrssicherungspflichtverletzung
Schlagworte
Verkehrssicherungspflichtverletzung
Leitsatz
Keine haftungsbegründende Gefahrenquelle, wenn die aus der Pflasterung herausragende Oberkante des Kellerlichtschachtes bei gebotener Aufmerksamkeit des Passanten wahrgenommen werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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