Urteil Verkehrssicherungspflichten, Baumkontrolle
Schlagworte
Verkehrssicherungspflichten, Baumkontrolle
Leitsatz
Der Eigentümer eines Baumes muss grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von dem Baum keine Gefahr ausgeht, damit niemand zu Schaden kommt. Er muss daher auch die Bäume auf seinem Grundstück auf Schäden und Erkrankungen und auf ihre Standfestigkeit regelmäßig untersuchen, vor allem dann, wenn der Baum im Bereich von Verkehrsflächen steht und damit potentiell andere Personen gefährdet.
(Leitsätze der Redaktion)
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