Urteil Verkehrssicherungspflicht für umsturzbedrohten Baum
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht für umsturzbedrohten Baum
Leitsätze
1. Unterhält der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum, der allein infolge seines Alters auf das Nachbargrundstück stürzen kann, so ist er Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB.
2. Droht erkennbar aufgrund des Alters und der Erfahrung mit bereits umgestürzten anderen Bäumen die Gefahr, daß weitere Bäume umstürzen können, haftet der Eigentümer im Schadensfall aus schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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