Urteil Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers; keine Haftung für waldtypische Gefahren; herabstürzender Ast; Astbruch; Baumbruch
Leitsatz
Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.
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