Urteil Verkehrssicherungspflicht bei naheliegender Möglichkeit der Schädigung Dritter
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht bei naheliegender Möglichkeit der Schädigung Dritter
Leitsatz
Voraussetzung für die Annahme einer Verkehrssicherungspflicht ist, daß sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern anderer ergibt (hier: Schaden an einer Brücke durch Brand von unter der Brücke abgestellten, mit Heu beladenen Wagen).
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