Urteil Verkehrslärm
Schlagworte
Verkehrslärm; Mietminderung/Verkehrslärm; Minderungsquote/Verkehrslärm; Minderung des Mietzinses/Verkehrslärm; Schallschutzmaßnahmen/Verkehrslärm; Verkehrslärm/Mietminderung; Verkehrslärm/Minderungsquote; Straßenverkehrslärm/Minderung; Minderung/Straßenverkehrslärm
Leitsatz
Ein außergewöhnlich hoher Lärmpegel wegen besonders starken Straßenverkehrs, der nicht durch den Einbau schalldämmender Fenster aufgefangen wird, stellt einen Mangel der gemieteten Sache dar, der zur Mietminderung um 30 % berechtigt.
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