Urteil Verkehrsführung
Schlagworte
Verkehrsführung; Änderung; Straßenumbau; Lärmbelästigung; Mangel; Mietminderung
Leitsatz
Eine veränderte Verkehrsführung nach Straßenumbau in der Umgebung der Mietwohnung, die zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Wohnung führt, begründet einen Mangel der Mietsache, der zur Mietminderung berechtigt.
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