Urteil Verkauf der Mietsache
Schlagworte
Verkauf der Mietsache; Eigentumswechsel; Leistung der Mietzahlung; Forderungsübergang; Zugang einer Willenserklärung
Leitsatz
Der Mieter leistet mit befreiender Wirkung an den bisherigen Eigentümer, solange er keine positive Kenntnis davon hat, daß die Mietzinsforderung auf den Grundstückserwerber übergegangen ist.
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