Urteil Verjährungshemmung nicht durch negative Feststellungsklage oder Verteidigung des Gläubigers


Schlagworte

Verjährungshemmung nicht durch negative Feststellungsklage oder Verteidigung des Gläubigers; Anspruch auf Rückzahlung; Mietkaution

Leitsatz

Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).

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