Urteil Verjährungshemmung durch Verhandlungen über Fortsetzung eines gekündigten Bauvertrages


Schlagworte

Verjährungshemmung durch Verhandlungen über Fortsetzung eines gekündigten Bauvertrages

Leitsatz

Verhandeln die Parteien nach Kündigung eines Bauvertrages über dessen Fortsetzung, ist regelmäßig die Verjährung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB gehemmt.

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