Urteil Verjährungshemmung durch Aufrechnung im Prozess
Schlagworte
Verjährungshemmung durch Aufrechnung im Prozess
Leitsätze
a) Erklärt der Kl. im Prozess hilfsweise die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Beklagten, die dieser primär zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellt hat, kann dies die Verjährung der Gegenforderung des Klägers hemmen.
b) Macht der Schuldner einer abgetretenen Forderung gegenüber dem Zessionar die Aufrechnung mit einer ihm gegen den Zedenten zustehenden Forderung prozessual geltend, tritt die Hemmung der Verjährung gegenüber dem Zedenten ein.
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