Urteil Verjährungshemmung


Schlagworte

Verjährungshemmung; alsbaldige Zustellung der Klagefrist; Prozesskostenhilfe; Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Zustellung „demnächst”

Leitsatz

Mit der Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) Prozesskostenhilfeantrag hat der Kläger alles ihm Zumutbare getan, um eine alsbaldige Zustellung der Klageschrift zu ermöglichen. Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein Prozesskostenhilfegesuch befunden wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575).

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