Urteil Verjährungshemmung
Schlagworte
Verjährungshemmung; Rechtsmissbrauch bei wahrheitswidrigem Mahnbescheidsantrag
Leitsatz
Die Berufung auf eine durch Erlass eines Mahnbescheids eingetretene Verjährungshemmung kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mahnbescheidsantrag die bewusst wahrheitswidrige Erklärung enthält, dass die Gegenleistung bereits erbracht sei.
(Leitsatz der Redaktion)
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