Urteil Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche
Schlagworte
Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; unerlaubte Handlung; vorsätzliche Täuschung; Verjährungsfrist; ungerechtfertigte Bereicherung
Leitsatz
Konkurriert ein Rückgewähranspruch wegen einer mietpreisrechtswidrigen Leistung gemäß § 30 Abs. 1 I. BMG mit einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, so ist die Anwendung des § 852 Abs. 3 BGB nicht ausgeschlossen.
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