Urteil Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch
Schlagworte
Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch; Mietpreisbindung, öffentlich geförderter Wohnungsbau, Rückzahlungsanspruch, Verjährung, einseitige Mietzinserhöhung
Leitsatz
Bei öffentlich geförderten Wohnungen beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Rückzahlung von Mieten, die nicht geschuldet waren, weil die preisrechtlichen Vorschriften nicht beachtet worden sind, vier Jahre (gegen Bayerisches ObLG vom 23.5.1985 - RE Miet 2/85 -).
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