Urteil Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch


Schlagworte

Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch; Mietpreisbindung, öffentlich geförderter Wohnungsbau, Rückzahlungsanspruch, Verjährung, einseitige Mietzinserhöhung

Leitsatz

Bei öffentlich geförderten Wohnungen beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Rückzahlung von Mieten, die nicht geschuldet waren, weil die preisrechtlichen Vorschriften nicht beachtet worden sind, vier Jahre (gegen Bayerisches ObLG vom 23.5.1985 - RE Miet 2/85 -).

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