Urteil Verjährungsbeginn für Aufwendungsersatz des Mieters bei Vermieterwechsel
Schlagworte
Verjährungsbeginn für Aufwendungsersatz des Mieters bei Vermieterwechsel; Beendigung des Mietverhältnisses durch Veräußerung des Mietobjekts; monatliche Pauschale für Schönheitsreparaturen; Mietvorauszahlung; Verjährungsbeginn bei Eigentümerwechsel; Kenntnis des Mieters von der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch; Ansprüche des Wohnraummieters gegen früheren Vermieter
Leitsatz
Bei einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Veräußerung des Mietobjekts beginnt die Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB für Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung erst mit der Kenntnis des Mieters von der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch zu laufen.
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