Urteil Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Kautionszahlung


Schlagworte

Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Kautionszahlung; Anspruch auf Mietkaution als Daueranspruch; Fälligkeit; Bankbürgschaft

Leitsatz

Die Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Stellung einer Kaution beginnt nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit der Fälligkeit des Anspruchs; der Verjährungsbeginn ist nicht bis zum Ende der Mietzeit hinausgeschoben.

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