Urteil Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Minderwohnfläche nach altem Recht
Schlagworte
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Minderwohnfläche nach altem Recht; Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen
Leitsatz
Für den Beginn der vierjährigen Verjährung eines Anspruches auf Rückzahlung wegen überzahlter Miete (hier: Minderung wegen Wohnflächenabweichung) nach § 197 BGB a. F. kommt es nicht auf die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen an.
(Leitsatz der Redaktion)
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