Urteil Verjährung künftiger Mietausfälle
Schlagworte
Verjährung künftiger Mietausfälle; Einheitlichkeit des Verzugsschadens; keine Verjährungshemmung durch Beweisverfahren
Leitsatz
Eine Leistungsklage auf Ersatz eines Mietausfallschadens unterbricht die Verjährung für künftige Mietausfälle auch dann nicht, wenn es sich um einen einheitlichen Verzugsschaden handelt (Klarstellung zu Senatsurteil BGHZ 128, 74, 82).
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