Urteil Verjährung künftiger Mietausfälle


Schlagworte

Verjährung künftiger Mietausfälle; Einheitlichkeit des Verzugsschadens; keine Verjährungshemmung durch Beweisverfahren

Leitsatz

Eine Leistungsklage auf Ersatz eines Mietausfallschadens unterbricht die Verjährung für künftige Mietausfälle auch dann nicht, wenn es sich um einen einheitlichen Verzugsschaden handelt (Klarstellung zu Senatsurteil BGHZ 128, 74, 82).

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