Urteil Verjährung für Anspruch auf Gebrauchsvorteil


Schlagworte

Verjährung für Anspruch auf Gebrauchsvorteil

Leitsätze

1. Die unentgeltliche und vertragslose Nutzung eines dem Bund zugeordneten Grundstücks durch eine Landesbehörde begründet einen Wertersatzanspruch des Eigentümers für erlangte Gebrauchsvorteile.

2. Der Anspruch nach § 988 BGB unterlag bis zum 31. Dezember 2001 der Verjährungszeit von 30 Jahren.

3. Bei vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen beginnt die neue Verjährungszeit von drei Jahren (§ 195 BGB n. F.) ab 1. Januar 2002.

(Leitsätze der Redaktion)

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