Urteil Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters
Schlagworte
Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters
Leitsätze
1. Der Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters verjährt in drei Jahren.
2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Mieter Kenntnis vom Mangel erlangt hat.
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