Urteil Verjährung des Erstattungsanspruchs des Mieters für von ihm ausgeführte Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Verjährung des Erstattungsanspruchs des Mieters für von ihm ausgeführte Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Der Anspruch des Mieters auf Erstattung der Kosten für rechtsgrundlos erbrachte Schönheitsreparaturen verjährt in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
(Leitsatz der Redaktion)
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